close
Zum Inhalt springen

Regelbau 1 (Typ D)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Regelbau 1 (Typ D)
Grundriss des Regelbau 1 vom Typ D

Grundriss des Regelbau 1 vom Typ D

Daten
Baustil Bunker
Baujahr ab 1936
Grundfläche 12,60 
Besonderheiten
M. G.-Schartenstand

Der Regelbau 1 (Typ D) ist ein standardisierter Bautyp von Bunkern innerhalb des Regelbau-Programms, beziehungsweise des Pionierprogramm, der Wehrmacht und wurde zwischen den Jahren 1936 und 1938 gebaut.

Der Regelbau 1 (Typ D) war ein sehr kleiner M. G.-Schartenstand für drei Maschinengewehre. Dieser Regelbau war von der Baustärke ein Typ D und hatte überall eine Wandstärke von 0,30 m nach außen.[1] Der Bunker war an der längsten Seite 6,20 m lang und 2,40 m breit. Er verfügt über einen einzigen kleinen Innenraum, welcher über keine Trennung im Inneren verfügt. An der linken Seiten war der Bau leicht eingewinkelt, wodurch eine Flankierungsanlage zum Schutz des Eingangs entstand. Mit dieser konnte der Eingang mittels eines Gewehrschartenverschluss 48P8 gesichert und verteidigt werden. Der Eingang befand sich hinter dem Bunker. Dieser wurde durch eine Stahltür 17P7 mit einer Stärke von 20 mm, einer Höhe von 1,70 m, einer Breite von 0,80 m und einem Gewicht von 480 kg verschlossen. Durch den hinteren Eingang gelangte man direkt zum Kampf- und Bereitschaftsraum.[2]

Im Kampf- und Bereitschaftsraum befanden sich drei feste Stellungen für je ein Maschinengewehr. Eines wirkte dabei direkt nach vorn, eines nach rechts und das dritte leicht abgewinkelt nach links vorn. Die Maschinengewehre feuerten bei diesem Bunker durch kleine Maulscharten und nicht, wie beim Regelbau 1 (Typ B1) und Regelbau 1 (Typ C) durch kleine Schartenplatten. Die Maulscharten verfügte zudem über spezielle Stecklatten für die Maschinengewehre, wodurch die großen Untersetzkästen wegfielen und mehr Platz im Bunker geschaffen wurde. Zusätzlich wurde das Maschinengewehr und der Schütze durch diese Art der Schießscharte vor direktem Beschuss geschützt. Die kleine Öffnung verfügte über keinen separaten Sehschlitz, wodurch der Schütze direkt durch die Schartenöffnung feuern und beobachten musste. Anfangs wurde das M. G. 08 genutzt, später im späteren Verlauf durch das M. G. 34 ausgetauscht.[1][2]

Der Regelbau 1 (Typ D) hatte eine Grundfläche von 16,10 m² und war damit der größte Regelbau vom Typ D. Für den Bau wurden 14,80 m³ Beton verwendet, wodurch einheitliche Kosten in Höhe von 1160 Reichsmark entstanden[3]. Zusammen mit der Inneneinrichtung, Verkabelung und Belüftung wurden für den Regelbau 1 (Typ D) maximale Kosten von 7000 Reichsmark angesetzt.[4]

Der Regelbau 1 (Typ D) war eine feste Maschinengewehrstellung für den Schutz von wichtigen Positionen und Wegen. Er wurde oftmals als landwirtschaftliches Gebäude getarnt, farblich der Umgebung angepasst und an strategischen Einfallsbereichen errichtet.

Der Regelbau 1 (Typ D) wurde vor dem Zweiten Weltkrieg in einigen Stellungen in und nahe der deutschen Grenzen gebaut. Auch heute kann man an einigen Stellungen und versteckten Positionen noch Bunker dieses Typs finden.

Commons: Regelbau 1 (Typ D) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Generalstab des Heeres: Zusammenstellung der Bestimmungen für Regelbauten der Baustärken B1–D. Oberkommando des Heeres, Berlin 1938.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. 1 2 Generalstab des Heeres: Zusammenstellung der Bestimmungen für Regelbauten der Baustärken B1–D. 1942, S. 1–14.
  2. 1 2 Generalstab des Heeres: Zusammenstellung der Bestimmungen für Regelbauten der Baustärken B1–D. 1942, S. 44.
  3. Generalstab des Heeres: Zusammenstellung der Bestimmungen für Regelbauten der Baustärken B1–D. 1942, S. 54.
  4. Generalstab des Heeres: Zusammenstellung der Bestimmungen für Regelbauten der Baustärken B1–D. 1942, S. 68.