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The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20170107103959/https://www.transparency.de/Hintergrundinformation-Partei.1750.0.html

Hintergrundinformation: Parteiensponsoring

Ein wichtiger Aspekt des Sponsorings ist grundsätzlich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Die Besonderheit bei Parteisponsoring ist, dass die jeweilige Partei auf Parteitagen oder sonstigen Kongressen ein sehr begrenztes parteiöffentliches Forum - 1000 bis 2000 - Teilnehmer bietet. Dieses Forum besteht aus den Spitzenpolitikern und den Entscheidungsträgern, die die politische Ausrichtung der Partei bestimmen. Die Gegenleistung der Parteien besteht zum einen darin, den Sponsoren nicht nur Zutritt und Werbung zu ermöglichen. Zum anderen sorgt sie auch durch zusätzliche Maßnahmen wie z.B. die Nennung der Sponsoren, besondere Danksagungen etc. dafür, dass allen Funktionsträgern auch die Zuwendung und Unterstützung durch die jeweiligen Sponsoren besonders bewusst wird.

 

Demgegenüber berichten die anwesenden Medien gewöhnlich über die Parteitage selbst und nehmen keine Notiz von den sponsernden Unternehmen. Die Öffentlichkeit der Sponsoringleistung wird daher in der Praxis zumeist nur parteiintern hergestellt. Vor diesem Hintergrund ist eine erhöhte Transparenz bei Parteisponsoring erforderlich.


Transparency International Deutschland fordert daher:

          • Gleiche Veröffentlichungspflichten für Sponsoring wie für Parteispenden

          • Begrenzung von Parteispenden und Sponsoring zusammen auf 50.000 Euro pro Jahr und Konzern, Unternehmen, Verband bzw. Person

          • Kontrolle der Einhaltung des Parteiengesetzes durch den Beauftragten für Politikfinanzierung und Transparenz.

          • Die Absetzbarkeit bei den Unternehmen sollte begrenzt werden. Als Maßstab könnte z.B. der Durchschnitt bei den Quadratmeterpreisen von 5 großen Messen dienen. Für Landes – und Bezirksparteitage könnte es entsprechende Abschläge geben. Damit wäre eine beliebig hohe Festsetzung bei gleichzeitiger Absetzbarkeit der Sponsoringausgaben durch Parteien begrenzt. So würden auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für die Absetzbarkeit von Spenden Rechnung getragen.


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