Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
| Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
| Titel I - Vorschriften �ber die Organe (Art. 223 - 309) |
| Kapitel 1 - Die Organe (Art. 223 - 287) |
| Abschnitt 6 - Die Europ�ische Zentralbank (Art. 282 - 284) |
(1) Der Pr�sident des Rates und ein Mitglied der Kommission k�nnen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Rates der Europ�ischen Zentralbank teilnehmen.
Der Pr�sident des Rates kann dem Rat der Europ�ischen Zentralbank einen Antrag zur Beratung vorlegen.
(2) Der Pr�sident der Europ�ischen Zentralbank wird zur Teilnahme an den Tagungen des Rates eingeladen, wenn dieser Fragen im Zusammenhang mit den Zielen und Aufgaben des ESZB er�rtert.
(3) Die Europ�ische Zentralbank unterbreitet dem Europ�ischen Parlament, dem Rat und der Kommission sowie auch dem Europ�ischen Rat einen Jahresbericht �ber die T�tigkeit des ESZB und die Geld- und W�hrungspolitik im vergangenen und im laufenden Jahr. Der Pr�sident der Europ�ischen Zentralbank legt den Bericht dem Rat und dem Europ�ischen Parlament vor, das auf dieser Grundlage eine allgemeine Aussprache durchf�hren kann.
Der Pr�sident der Europ�ischen Zentralbank und die anderen Mitglieder des Direktoriums k�nnen auf Ersuchen des Europ�ischen Parlaments oder auf ihre Initiative hin von den zust�ndigen Aussch�ssen des Europ�ischen Parlaments geh�rt werden.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 284 AEUV
Entscheidung zu Art. 284 AEUV in unserer Datenbank:
- BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15
Erfolglose Vollstreckungsantr�ge zum Urteil des Zweiten Senats zu dem ...
