close
Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Der "Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union" hie� bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.

Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union

   Dritter Teil - Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union (Art. 26 - 197)   
   Titel VIII - Die Wirtschafts- und W�hrungspolitik (Art. 119 - 144)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ AEUV (https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ AEUV
__paste_bez__ __paste_norm__ Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
Tipp: Sie k�nnen bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie daf�r die Umschalttaste ⇧    gedr�ckt und bewegen Sie die Maus �ber dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie k�nnen das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

Art. 119
(ex-Artikel 4 EGV)

(1) Die T�tigkeit der Mitgliedstaaten und der Union im Sinne des Artikels 3 des Vertrags �ber die Europ�ische Union umfasst nach Ma�gabe der Vertr�ge die Einf�hrung einer Wirtschaftspolitik, die auf einer engen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, dem Binnenmarkt und der Festlegung gemeinsamer Ziele beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.

(2) Parallel dazu umfasst diese T�tigkeit nach Ma�gabe der Vertr�ge und der darin vorgesehenen Verfahren eine einheitliche W�hrung, den Euro, sowie die Festlegung und Durchf�hrung einer einheitlichen Geld- sowie Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilit�t verfolgen und unbeschadet dieses Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterst�tzen sollen.

(3) Diese T�tigkeit der Mitgliedstaaten und der Union setzt die Einhaltung der folgenden richtungweisenden Grunds�tze voraus: stabile Preise, gesunde �ffentliche Finanzen und monet�re Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

BERJAYA

Rechtsprechung zu Art. 119 AEUV

62 Entscheidungen zu Art. 119 AEUV in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 62 Entscheidungen

Querverweise

Auf Art. 119 AEUV verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Mehrwert. Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht