Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Ma�nahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel VII - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 101 - 118) |
| Kapitel 1 - Wettbewerbsregeln (Art. 101 - 109) |
| Abschnitt 1 - Vorschriften f�r Unternehmen (Art. 101 - 106) |
(1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschl�sse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeintr�chtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschr�nkung oder Verf�lschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken, insbesondere
| a) | die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Gesch�ftsbedingungen; | |
| b) | die Einschr�nkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes, der technischen Entwicklung oder der Investitionen; | |
| c) | die Aufteilung der M�rkte oder Versorgungsquellen; | |
| d) | die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegen�ber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden; | |
| e) | die an den Abschluss von Vertr�gen gekn�pfte Bedingung, dass die Vertragspartner zus�tzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen. |
(2) Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschl�sse sind nichtig.
(3) Die Bestimmungen des Absatzes 1 k�nnen f�r nicht anwendbar erkl�rt werden auf
| - | Vereinbarungen oder Gruppen von Vereinbarungen zwischen Unternehmen, | |
| - | Beschl�sse oder Gruppen von Beschl�ssen von Unternehmensvereinigungen, | |
| - | aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen oder Gruppen von solchen, |
die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur F�rderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, ohne dass den beteiligten Unternehmen
| a) | Beschr�nkungen auferlegt werden, die f�r die Verwirklichung dieser Ziele nicht unerl�sslich sind, oder | |
| b) | M�glichkeiten er�ffnet werden, f�r einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren den Wettbewerb auszuschalten. |
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Rechtsprechung zu Art. 101 AEUV
2.090 Entscheidungen zu Art. 101 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.07.2026 - C-209/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Wettbewerb - Profifu�ball - ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.06.2023 - KZR 71/21
Reglement f�r Spielervermittler - BGH legt EuGH Fragen zur kartellrechtlichen ...
- EuGH, 09.07.2026 - C-428/23
Das DFB-Reglement f�r Spielervermittlung k�nnte unter eine Ausnahme vom ...
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23
Generalanwalt Emiliou: Wenn sich Sportverb�nde eigene Regelwerke geben, ...
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-428/23
ROGON u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - ...
- LG Frankfurt/Main, 24.10.2019 - 3 O 517/18
Kartellrechtliche Unterlassungsanspr�che bzgl. des DFB-Reglements f�r ...
- LG Mainz, 30.03.2023 - 9 O 129/21
EuGH soll zu neuem Reglement f�r Spielervermittler entscheiden
- OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
Kartellrechtlicher Pr�fungsma�stab f�r Reglement f�r Spielervermittlung
- BGH, 13.06.2023 - KZR 71/21
- BGH, 28.07.2026 - KZR 11/24
Rundholz BW - Kartellrechtliche Beurteilung der gemeinsamen Rundholzvermarktung ...
Zum selben Verfahren:
- LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19
Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines ...
- LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19
Querverweise
Auf Art. 101 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschr�nkungen
- Wettbewerbsbeschr�nkende Vereinbarungen, Beschl�sse und abgestimmte Verhaltensweisen
- � 2 (Freigestellte Vereinbarungen)
- Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschr�nkendes Verhalten
- � 21 (Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschr�nkenden Verhaltens)
- Anwendung des europ�ischen Wettbewerbsrechts
- � 22 (Verh�ltnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union)
- Sonderregeln f�r bestimmte Wirtschaftsbereiche
- � 30 (Presse)
- Befugnisse der Kartellbeh�rden, Schadensersatz und Vorteilsabsch�pfung
- Befugnisse der Kartellbeh�rden
- Kartellbeh�rden
- Allgemeine Vorschriften
- � 50 (Vollzug des europ�ischen Rechts)
- Beh�rdenzusammenarbeit
- Bundeskartellamt
- � 53 (T�tigkeitsbericht und Monitoringberichte)
- Erw�gungsgr�nde
- Erw�gungsgr�nde
