Ständestaat (Österreich)
| Bundesstaat Österreich 1934–1938 | |||||
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| Vorgängergebilde | Erste Republik | ||||
| Abgelöst von | Deutsches Reich | ||||
| Verfassung | Maiverfassung | ||||
| Amtssprache | Deutsch | ||||
| Hauptstadt | Wien | ||||
| Staatsform | Bundesstaat, Republik | ||||
| Herrschaftsform | Diktatur, Einparteiensystem | ||||
| Staatsoberhaupt 1934 bis 1938 |
Bundespräsident | ||||
| Regierungschef 1934 1934 bis 1938 |
Bundeskanzler Engelbert Dollfuß Kurt Schuschnigg | ||||
| Fläche | 83.871 km² | ||||
| Einwohnerzahl (1934) | 6.760.044[1] | ||||
| Bevölkerungsdichte (1934) | 80,6 Einwohner pro km²[1] | ||||
| Währung | Österreichischer Schilling | ||||
| Nationalhymne | Bundeshymne und Lied der Jugend (de facto ab 1936) | ||||
| Nationalfeiertag | 1. Mai – „Staatsfeiertag“ | ||||
| Zeitzone | MEZ | ||||
| Kfz-Kennzeichen | A | ||||
| Karte | |||||
In Österreich wurde das Konzept Ständestaat von den diktatorischen Regierungen Dollfuß und Schuschnigg und ihren Anhängern zur Benennung der autoritären Staatsform von 1934 bis 1938 verwendet. Offiziell hieß die Republik zwischen der Maiverfassung vom 1. Mai 1934 und dem „Anschluss“ im März 1938 Bundesstaat Österreich, diese Epoche der österreichischen Geschichte wird auch als Austrofaschismus bezeichnet.
Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine parlamentarische Geschäftsordnungskrise, ausgelöst durch den Rücktritt aller drei Nationalratspräsidenten am 4. März 1933, nutzte der christlichsoziale Kanzler Engelbert Dollfuß zu einem Staatsstreich. Seine Regierungspropaganda sprach von der „Selbstausschaltung des Parlaments“, in Wirklichkeit verhinderte er aber dessen Wiederzusammentreten. Bundespräsident Wilhelm Miklas blieb trotz Aufforderung untätig.
Bundeskanzler Dollfuß regierte nach der Ausschaltung des Parlaments auf der Basis des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes aus dem Ersten Weltkrieg, das ihm außerordentliche Vollmachten verlieh. Dabei handelte es sich nicht um den ersten Einsatz des Gesetzes nach dem Krieg: Schon die Regierungen in der Zeit von 1918 bis 1920 hatten es genutzt, obwohl damals ein Parlament bestand, und 1932 war es ebenfalls angewendet worden. Er legte den Verfassungsgerichtshof lahm (die regierungsnahen Richter traten geschlossen zurück), um eine Klage der Abgeordneten zu verhindern, und konnte seine Diktatur nach den Februarkämpfen 1934 durch die völlige Ausschaltung der Sozialdemokratie mit Hilfe eines eigens geschaffenen Ermächtigungsgesetzes festigen.
Nach Dollfuß’ Ermordung am 25. Juli 1934 im Zuge des nationalsozialistischen Juliputschversuchs wurde Kurt Schuschnigg Bundeskanzler und damit Führer des Ständestaates. Außenpolitisch lehnte sich der Ständestaat an das faschistische Italien an, das Österreich zunächst gegen die politische und militärische Aggression des NS-Regimes unterstützte. Mit der Annäherung Italiens an Deutschland ab 1936 entfiel dieser Schutz, so dass Schuschnigg schließlich am 11. März 1938 unter deutschem Druck zurücktrat. Dies machte den Weg für den „Anschluss“ frei.
Organisation des Regimes
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anstelle der Bundesverfassung von 1920 wurde per 1. Mai 1934 eine neue Verfassung (Maiverfassung) erlassen, die vor allem von Otto Ender ausgearbeitet worden war. Es wurde ein „christlich-deutscher Ständestaat“ (es war vom „besseren deutschen Staat“ die Rede) proklamiert, dessen Staatsgewalt von berufsständisch organisierten Kammern ausgehen sollte, die Parlament und Parteien ersetzen sollten.
Der tatsächlich errichtete Ständestaat 1934–38 war jedoch kein Ständestaat im Sinne des Begriffs, sondern höchstens der Versuch, einen solchen zu errichten. In der Zwischenzeit – ob die Bundesregierung subjektiv ernsthaft an der ständestaatlichen Idee festhielt oder nicht, mag offenbleiben – wurde diktatorisch regiert; nicht die Maiverfassung, sondern das Verfassungsgesetz vom 30. April 1934[2] mit seiner Übertragung, so wörtlich, „insbesondere d[er] Zuständigkeit zur Gesetzgebung des Bundes einschließlich der Verfassungsgesetzgebung“ auf die Bundesregierung bildete die Grundlage des Regierungshandelns.
Für die Staatsreform wurde aber von Schuschnigg explizit Odo Neustädter-Stürmer als Bundesminister mit der sachlichen Leitung der die Gesetzgebung über die berufsständische Neuordnung vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien betraut (10. September 1934 – 17. Oktober 1935 und 6. November 1936 – 20. März 1937, Kabinette Schuschnigg I und III). Von den vorgesehenen sieben Berufsständen – die für den Beginn des maiverfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahrens sämtlich notwendig gewesen wären – wurden nur zwei tatsächlich eingerichtet.
Als Parteiersatz wurde eine Vaterländische Front geschaffen, in der bis 1936 alle Parteien, die nicht verboten worden waren, zusammengefasst wurden – danach wurde jedwede politische Opposition verboten. Dem Regime standen Sozialdemokraten, Kommunisten, Liberale und Nationalsozialisten feindlich gegenüber. Dies hatte nicht zuletzt mit seinen massiven Versuchen einer Rekatholisierung der der Kirche entfremdeten Arbeiter- und Mittelschichten zu tun (forcierter Kirchenbau in Arbeitervierteln, etwa im Sandleitenhof, institutioneller Druck auf die Jugend via Beichtzettel). Das Regime hatte von Anfang an eine schmale gesellschaftliche Basis.
Die politischen Gegner jeder Couleur wurden verfolgt: Im Jänner 1934 wurde das Anhaltelager Kaisersteinbruch mit der Zuweisung von etwa 70 Häftlingen in Betrieb genommen, der Stand an Angehaltenen betrug Anfang April 629 (516 Nationalsozialisten, 113 Sozialdemokraten und Kommunisten). Mit dem 30. April 1934 räumte man dieses Lager, und der Abtransport der Angehaltenen nach Wöllersdorf wurde verfügt.
Berufsstände
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Maiverfassung wurden sieben „berufsständische Hauptgruppen“ definiert, die in Folge zu selbstverwalteten Berufsständen ausgebaut werden sollten, indem bisherige oder neu geschaffene Interessensvertretungen von Arbeitgebern, Angestellten und Arbeitern in Kammern zusammengefasst werden sollten. Für jeden Berufsstand entwarf Clemens Holzmeister ein eigenes Zeichen, die in der Praxis hauptsächlich auf den Flaggen der ständischen Gliederungen der Vaterländischen Front verwendet wurden.
- Land- und Forstwirtschaft: Dieser Berufsstand wurde 1935 durch Zusammenfassung des Reichsbauernbunds mit den Landwirtschaftskammern gegründet. Als Berufskörperschaften wurden die Organe des Reichsbauernbundes übernommen, der Reichsbauernrat und die Landesbauernräte, die künftig in „Bundesbauernkammer“ bzw. „Landesbauernkammern“ umbenannt werden sollten. Sein Zeichen war ein stilisierter grüner Spaten auf schwarzem Grund.
- Industrie und Bergbau: Dieser Berufsstand sollte in einer Bundesindustriekammer und Landesindustriekammern zusammengefasst werden. Auch waren für die einzelnen Industriezweige etwa acht „Werkbünde“ genannte Fachverbände vorgesehen. Das Zeichen war ein in ein schwarzes Zahnrad gesetztes schwarzes Dreibein auf goldenem Grund.
- Gewerbe: Das Gewerbe (vor allem das Handwerk) sollte in einer Bundesgewerbekammer mit Innungen auf Bundesebene und Landesgewerbekammern mit Zünften organisiert werden. Hierbei wurde auf das stark ausgeprägte Genossenschaftswesen zurückgegriffen. Das Zeichen war ein rotes Richtscheit in einem Dreieck auf silbernem Grund.
- Handel und Verkehr: Dieser Berufsstand sollte in Bundeshandelskammer und Landeshandelskammern zusammengeschlossenen Gilden gegliedert sein, für die auf ebenfalls bereits bestehende Pflichtorganisationen zurückgegriffen wurde. Das Zeichen war das blaue Merkur-Symbol auf Silber.
- Geld-, Kredit- und Versicherungswesen: Hier sollte die gesamte Finanzwirtschaft in Bundes- und Landesbankenkammern organisiert werden, von der Nationalbank bis zu den Raiffeisenbanken. Das Zeichen war das alchemistische Symbol für Auripigment in Gold auf Grün.
- Freie Berufe: In den Bundes- und Landeskammern der freien Berufe sollten alle übrigen wirtschaftlich Tätigen zusammengefasst sein. Das Zeichen waren in gold auf schwarzem Grund eine Mauer mit Zinnen und Stadttor, eine Schale mit Äskulapnatter und eine Waage.
- Öffentlicher Dienst: Der Berufsstand der öffentlichen Bediensteten wurde bereits 1934 eingerichtet. Spitzenorganisation war die Bundesbeamtenkammer, Landeskörperschaften die Landesbeamtenkammern. Er gliederte sich in Kameradschaften der einzelnen Dienstzweige. Das Zeichen war ein silbernes Richtschwert auf grünem Grund.
Die Bundeskammern sollten Mandatare in den Bundeswirtschaftsrat entsenden, Landeskammern in die Landtage.
Außerhalb der Berufsstände standen die „kulturellen Gemeinschaften“, die Künstler, Wissenschaftler und Vertreter der Religionsgemeinschaften und des Schulwesens. Diese waren in den Landtagen und im Bundeskulturrat vertreten. Ihr Zeichen war eine goldenes Dreieck mit Kreuz, darunter eine Weltscheibe, auf rotem Grund.
Die vor allem von katholischen Frauenverbänden aufgestellte Forderung nach einem eigenen Berufsstand der Hauswirtschaft, der Hausfrauen in die ständische Ordnung integrieren sollte, konnte sich nicht durchsetzen.
Mit Ausnahme der Berufsstände der Land- und Forstwirtschaft und der öffentlichen Bediensteten sollten die Berufsstände in drei Phasen aufgebaut werden. In der ersten Phase wurde der Gewerkschaftsbund der österreichischen Arbeiter und Angestellten gebildet, dessen Fachgewerkschaften in Berufsverbände zusammengefasst waren, die den Ständen entsprachen. In der zweiten Phase wurden die Handelskammern zu einheitlichen Körperschaften der Arbeitnehmer umgebildet, die wiederum ständische „Bünde“ bildeten. In der dritten Phase, die zum Staatsfeiertag (1. Mai) 1938 abgeschlossen sein sollte, sollten die Interessensvertretungen von Arbeitgebern, Angestellten und Arbeitern zu den erwähnten Bundes- und Landeskammern zusammengeschlossen werden.
Ideengeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Idee eines Ständestaates entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie hatte eine starke antiliberale Stoßrichtung und war als Protest gegen den im Kapitalismus inhärenten sozialen Abstieg traditioneller Berufsgruppen wie Bauern oder Handwerker entstanden.
In Österreich wurde diese Konzeption von Karl von Vogelsang, einem der Ideengeber der Christlichsozialen Partei, vertreten. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war es vor allem Othmar Spann, der solche Ideen propagierte.
Eine starke Stoßrichtung hatte diese Idee gegen die organisierte Arbeiterbewegung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich innerhalb der Berufsstände gegenübersitzen, um eine selbstständige und ständeübergreifende Gewerkschaftsbewegung zu verhindern. Die Überwindung des Klassenkampfes war ein vordringliches Ziel der Ständestaatsideologen. Der österreichische Ständestaat berief sich auf die Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI.[3]
Auf ähnliche Denkmodelle beriefen sich auch das faschistische Italien sowie die autoritären Regimes in Spanien (Franquismus) und Portugal (Estado Novo).
Die Definition des österreichischen Historikers Gerhard Jagschitz fasste 1983 zusammen:
„Der Ständestaat stellt die Summe bürgerlicher Revisions- und Restaurationspolitik gegen das System des November 1918 dar. Seine bestimmenden Faktoren Antimarxismus und Antibolschewismus, Destruktion der parlamentarisch-demokratischen Ordnungsprinzipien, Antiliberalismus und Staatsvorstellungen des politischen Katholizismus mündeten in der Konstruktion eines autoritären, ständisch gegliederten Staates im Rahmen der Maiverfassung des Jahres 1934.“
Politische Symbole
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Die Abgrenzung des Ständestaats sowohl gegen das nationalsozialistischen Deutschland als auch gegen die Republik drückte sich auch auf der symbolischen Ebene aus. Das Kruckenkreuz, Symbol der Vaterländischen Front, wurde als mittelalterliches Symbol – die älteste Darstellung befindet sich auf dem (römisch-deutschen) Reichsschwert – dem Hakenkreuz entgegengesetzt. Die durchgängige Verwendung dieses Propagandasymbols war neu für Österreich.
Der Adler des Ständestaates lehnte sich in Abgrenzung zum einköpfigen, graphisch streng gestalteten Adler des Deutschen Reiches an den Doppeladler des Heiligen Römischen Reiches an. Da der Doppeladler jahrhundertelang in Österreich geführt wurde, seit Habsburger Kaiser des Heiligen Römischen Reiches wurden, wirkte die Rückkehr zu ihm nostalgisch. Dazu passten die Traditionspflege mit Elementen des kaiserlichen Österreich, die Zulassung von Adelstiteln und die teilweise Rückgängigmachung des Habsburgergesetzes. Gleichzeitig wurde mit dem neuen Bundeswappen die Mauerkrone als Symbol des Bürgertums, der Hammers für die Arbeiterschaft und die Sichel für den Bauernstand aus dem Wappen entfernt.
- Doppeladler mit Heiligenschein am 1937 eröffneten Gebäude der HTBLuVA Bregenz
- Doppeladler auf der 5-Schilling-Münze von 1934
- Zum Vergleich: Darstellung des Wappens Kaiser Friedrichs III. (1415–1493)
Das Bundesheer erhielt 1934 (mit Ausnahme der kleinen Luftstreitkräfte) statt der bisher getragenen Uniformen im Stil der Reichswehr solche, die sich stilistisch an die Donaumonarchie anlehnten.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ulrich Kluge: Der österreichische Ständestaat 1934–1938. Entstehung und Scheitern. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1984, ISBN 3-7028-0225-8.
- Erika Kustatscher: „Berufsstand“ oder „Stand“? Ein politischer Schlüsselbegriff im Österreich der Zwischenkriegszeit. Böhlau, Wien 2016, ISBN 978-3-205-20341-4.[5]
- Otto Naderer: Der bewaffnete Aufstand. Der Republikanische Schutzbund der österreichischen Sozialdemokratie und die militärische Vorbereitung auf den Bürgerkrieg (1923–1934). Ares, Graz 2005, ISBN 978-3-902475-06-0 (zugleich Dissertation Universität Salzburg 2003, 384 Seiten).
- Alfred Pfoser, Béla Rásky, Hermann Schlösser: Maskeraden. Eine Kulturgeschichte des Austrofaschismus. Residenz, Salzburg/Wien 2024, ISBN 978-3-7017-3613-3.
- Anton Staudinger: Zur „Österreich“-Ideologie des Ständestaates. In: Ludwig Jedlicka, Rudolf Neck (Hrsg.): Das Juliabkommen von 1936. Vorgeschichte, Hintergründe und Folgen. Protokoll des Symposiums in Wien am 10. und 11. Juni 1976 (= Theodor-Körner-Fonds. Wissenschaftliche Kommission zur Erforschung der Österreichischen Geschichte der Jahre 1927 bis 1938: Veröffentlichungen. Band 4). Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1977, ISBN 3-486-44641-X, S. 198–240.
- Georg Wieser (Otto Leichter): Ein Staat stirbt. Österreich 1934–38. new academic press, Wien 2018, ISBN 978-3-7003-2096-8 (Reprint der Originalausgabe im Verlag Editions Nouvelles Internationales, Paris 1938).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eintrag zu Ständestaat (Österreich) im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Verfassung 1934, BGBl. 1/1934; ÖNB-ALEX (Historische Rechts- und Gesetzestexte Online)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 Historische Volkszählungen
- ↑ BGBl. Nr. 255/1934
- ↑ Quadragesimo anno ( vom 20. Dezember 2014 im Internet Archive).
- ↑ Gerhard Jagschitz: Der österreichische Ständestaat 1934–1938. In: Weinzierl, Skalnik: Österreich 1918–1938. 1983, S. 498.
- ↑ Miloslav Szabó: Rezension auf H-Soz-u-Kult, 19. Oktober 2018

