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Gleich drei stille Feiertage im November: Verbote und Regeln in NRW

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An den stillen Feiertagen gelten in Nordrhein-Westfalen Regeln und Verbote.
An den stillen Feiertagen gelten in Nordrhein-Westfalen Regeln und Verbote. © dpa/Patrick Pleul/IMAGO/Michael Bihlmayer (Montage)

Im November stehen gleich drei stille Feiertage in Nordrhein-Westfalen an. Aus diesem Grund gelten besondere Verbote und Regeln. Ein Überblick.

Hamm - Nach einer mehrmonatigen Pause stehen in Nordrhein-Westfalen im November gleich drei Feiertage an. Und es gibt eine Besonderheit: Bei den drei Feiertagen – Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag – handelt es sich um stille Feiertage.

Stille Feiertage oder auch stille Tage sind in Deutschland Tage, an denen die Feiertagsgesetze der Länder besondere Einschränkungen vorschreiben, zum Beispiel bestimmte Verbote. So ist es auch in Nordrhein-Westfalen. Menschen müssen sich also an Regeln halten und auf einige Aktivitäten verzichten.

Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag in NRW – es gelten Verbote

Der Monat beginnt mit Allerheiligen am 1. November, einem Samstag. Und mit dem Hochfest Allerheiligen beginnt der „Totenmonat“ November. Christen gedenken an Allerheiligen grundsätzlich aller Heiligen. An diesem stillen Feiertag sind in der Zeit von 5 Uhr morgens bis 18 Uhr am Abend laut „Gesetz über die Sonn- und Feiertage“ in NRW verboten:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen
  • Sportliche Veranstaltungen
  • Zirkusveranstaltungen, Volksfeste
  • Spielhallen, Wettannahmestellen und Spielbanken
  • Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich Tanz

In Kurzform: Märkte, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Zirkus und Tänze sind nicht gestattet – zumindest bis 18 Uhr nicht. Am Abend des 1. November darf es laut NRW-Gesetz dann wieder rundgehen.

Volkstrauertag in NRW: Das ist verboten

Am 16. November ist Volkstrauertag. Der Gedenktag wird seit 1952 zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag begangen. Der Tag soll an die Opfer von Krieg und Gewalt denken. Auch am Volkstrauertag gibt es Regeln, an denen sich die Menschen in NRW halten müssen. Das ist in der Zeit von 5 Uhr morgens bis 13 Uhr nicht gestattet:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen
  • Sportliche Veranstaltungen
  • Zirkusveranstaltungen, Volksfeste
  • Spielhallen, Wettannahmestellen und Spielbanken
  • Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden

Darüber hinaus sind am Volkstrauertag in NRW von 5 Uhr morgens bis 18 Uhr am Abend – also fünf Stunden länger – verboten:

  • Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
  • Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich Tanz

Totensonntag in NRW: Was nicht erlaubt ist

Der letzte stille Feiertag im November ist Totensonntag am 23. November. In den evangelischen Kirchen dient er als Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist der letzte Sonntag im Kirchenjahr vor dem ersten Adventssonntag. Am Totensonntag gelten Verbote von 5 Uhr bis 18 Uhr:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen
  • Sportliche Veranstaltungen
  • Zirkusveranstaltungen, Volksfeste,
  • Spielhallen, Wettannahmestellen und Spielbanken
  • Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden,
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich Tanz in der Zeit von 5 bis 18 Uhr

Übrigens: Das Oberlandesgericht Köln hat kürzlich einen kuriosen Beschluss gefasst. Ein Gegenstand ist demnach am Steuer verboten. Aber nicht jeden trifft das Verbot.

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