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Prozess mit Autorin E. Jean Carroll Gericht bestätigt Urteil gegen Trump

Die Kolumnistin E. Jean Carroll wirft Donald Trump einen sexuellen Übergriff vor, der wehrt sich juristisch. Ein Berufungsgericht entschied nun allerdings gegen den früheren und künftigen US-Präsidenten.
E. Jean Carroll im Januar vor Gericht
E. Jean Carroll im Januar vor Gericht

E. Jean Carroll im Januar vor Gericht

Foto: Edna Leshowitz / ZUMA Wire / IMAGO

Ein Berufungsgericht in den USA hat ein Urteil gegen Donald Trump erneut bestätigt. Hintergrund sind Vergewaltigungsvorwürfe der Autorin E. Jean Carroll gegen den früheren und künftigen US-Präsidenten. Trump hatte sich wegen angeblicher Verleumdung erfolglos dagegen gewehrt.

Die ehemalige Kolumnistin hatte von Trump eine Entschädigungszahlung in Höhe von fünf Millionen Dollar erstritten. Die Entscheidung nun wurde von einem dreiköpfigen Gremium des 2. US-Berufungsgerichts in Manhattan getroffen.

Millionenstrafen in zwei Verfahren gegen Trump

Das Urteil vom Mai 2023 geht auf einen Vorfall zurück, der sich 1996 in einer Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman in Manhattan ereignete. Carroll gibt an, von Trump sexuell missbraucht worden zu sein. Zudem wehrte sie sich gegen einen Post auf Truth Social vom Oktober 2022, in dem Trump ihre Angaben als Scherz abtat.

Obwohl die Geschworenen vor dem Bundesgericht in Manhattan nicht zu dem Schluss kamen, dass Trump eine Vergewaltigung begangen hat, sprachen sie der ehemaligen Ratgeberkolumnistin der Zeitschrift »Elle« gut zwei Millionen Dollar wegen sexueller Nötigung und 2,98 Millionen Dollar wegen Verleumdung zu.

Gerichtszeichnung des Prozesses

Gerichtszeichnung des Prozesses

Foto: Jane Rosenberg / AP / picture alliance

Ein anderes Geschworenengericht verurteilte Trump im Januar zur Zahlung von 83,3 Millionen Dollar an Carroll, weil er sie im Juni 2019 verleumdet und ihren Ruf geschädigt hatte, als er ihre Vergewaltigungsvorwürfe erstmals bestritt.

Trump bestritt Vorwürfe und verspottete Carroll

In beiden Dementis sagte Trump, er kenne Carroll nicht, sie sei »nicht mein Typ« und unterstellte, sie habe die Vergewaltigungsvorwürfe erfunden, um ihre Memoiren zu bewerben. Trump hatte wegen des Urteils eine Kaution in Höhe von 83,3 Millionen Dollar hinterlegt und Berufung angekündigt.

Die Anwälte beider Seiten antworteten laut der Nachrichtenagentur Reuters zunächst nicht auf Medienanfragen zur aktuellen Entscheidung. Die anhängigen Verfahren laufen weiter, obwohl Trump am 5. November eine zweite vierjährige Amtszeit im Weißen Haus gewonnen hat.

1997 hatte der Oberste Gerichtshof der USA im Fall von Bill Clinton entschieden, dass amtierende Präsidenten keine Immunität vor zivilrechtlichen Klagen haben, wenn es um Handlungen vor ihrer Amtszeit geht, die keinen Zusammenhang mit ihren offiziellen Pflichten haben.

jpe/Reuters

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