close

Ausland

Rumänische Militärtaucher haben gestern im Schwarzen Meer zwei russische Drohnen gesprengt. Diese trieben unweit der Förderplattform des von OMV Petrom mit betriebenen Offshore-Erdgasprojekts „Neptun Deep“.

Wie Verteidigungsminister Radu Miruta heute Abend bekanntgab, waren die vermutlich abgestürzten Drohnen von einem Schiff gesichtet worden, das Arbeiten an der Plattform durchführte. Das Schiff verständigte umgehend die rumänische Küstenwache.

Diese habe sofort Militärtaucher an Ort und Stelle entsendet, die die beiden Drohnen gesprengt hätten. Dabei habe es sich um zwei russische Mehrzweckflugdrohnen vom Typ Gerbera gehandelt, die wohl abgestürzt seien und letztlich etwa 90 Seemeilen (165 Kilometer) vor der Hafenstadt Constanta unschädlich gemacht werden konnten.

Neben den beiden Drohnen seien auch weitere Drohnenüberreste gesichtet worden, sagte Miruta. Das rumänische Verteidigungsministerium habe anschließend auch die Behörden in Kiew kontaktiert, die bestätigt hätten, dass die zerstörten unbemannten Flugobjekte keine ukrainischen gewesen sind, fügte der Ressortminister hinzu.

Russland hat den inhaftierten ehemaligen US-Soldaten Robert Gilman freigelassen. Präsident Wladimir Putin habe eine Begnadigung des gesundheitlich angeschlagenen 32-Jährigen aus humanitären Gründen unterzeichnet, teilten US-Regierungsvertreter gestern mit. Ein US-Vertreter erklärte, er sei den Umständen entsprechend in guter Verfassung.

Den Angaben zufolge gab es im Gegenzug keinen Austausch russischer Gefangener. Die Freilassung sei das Ergebnis intensiver Verhandlungen am Wochenende gewesen. US-Präsident Donald Trump schrieb auf seiner Plattform Truth Social, dass Putin „nach meinen Gesprächen aus humanitären Gründen“ einer Freilassung zugestimmt habe.

Der ehemalige US-Marine war im Jänner 2022 in Woronesch rund 550 Kilometer südlich von Moskau festgenommen worden. Russischen Staatsmedien zufolge soll er betrunken einen Polizisten getreten haben. Sein Vater wies die Vorwürfe in einem Zeitungsbeitrag als falsch zurück.

Gilmans Familie und US-Vertreter hatten sich besorgt über seinen Gesundheitszustand geäußert. Demzufolge war er zuletzt aus einem Gefängniskrankenhaus in die Psychiatrie einer zivilen Klinik verlegt worden. Nach seiner Landung nahe Washington soll Gilman zur medizinischen Behandlung in ein Rehabilitationszentrum im Bundesstaat Texas gebracht werden.

Nordkorea hat nach südkoreanischen und japanischen Angaben mindestens eine ballistische Rakete abgefeuert. Die Rakete startete demnach von der nordkoreanischen Ostküste und flog in östliche Richtung. Nach Angaben des japanischen Verteidigungsministeriums erreichte der Flugkörper eine maximale Höhe von rund 90 Kilometern und eine Reichweite von knapp 700 Kilometern, ehe er im Meer aufprallte.

Wie Südkoreas amtliche Nachrichtenagentur Yonhap berichtete, war das Geschoss am Himmel für einige Menschen in der nordöstlichen Küstenregion mit bloßem Auge sichtbar. Das Kommando des US-Militärs für den Pazifik-Raum erklärte, die Ereignisse stellten keine unmittelbare Gefahr für US-Personal, die Vereinigten Staaten oder das Hoheitsgebiet der Verbündeten dar.

Vergangene Woche hatte Nordkorea ebenfalls eine Kurzstreckenrakete abgefeuert. Laut südkoreanischen Berichten dürften die jüngsten Raketentests im Zusammenhang mit den jährlichen Militärübungen der amerikanischen und südkoreanischen Streitkräfte stehen. Diese sollen am 17.August beginnen.

Fünf Jahre nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan geht die UNO-Kulturorganisation UNESCO von 2,4 Millionen Mädchen im Land aus, die von weiterführender Schulbildung ausgeschlossen sind. Bis 2030 könnte die Zahl gar auf knapp vier Millionen steigen, warnte die in Paris sitzende Organisation gestern.

Die UNESCO bezieht sich bei der Schätzung auf die Zahl der Mädchen, die bereits an einer weiterführenden Schule eingeschrieben waren und diese nach der Machtübernahme verlassen mussten, sowie Mädchen, die die Volksschule nun erfolgreich abschließen.

Als einziges Land der Welt verbiete Afghanistan Mädchen und Frauen Bildung über die Volksschule hinaus. Zwei Jahrzehnte voller Fortschritte würden so rückgängig gemacht.

Nach ihrer Machtübernahme 2021 haben die Taliban die Rechte von Frauen und Mädchen im Land drastisch eingeschränkt. Weiterführende Schulen und Universitäten dürfen sie nicht besuchen. Auch aus Teilen des Arbeitslebens werden sie so herausgedrängt.

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) hat gestern ihren US-Amtskollegen Marco Rubio in Washington DC getroffen. Es sei ein „sehr gutes und substanzielles Gespräch“ gewesen, erklärte sie anschließend in einem digitalen Pressegespräch.

Thematisch habe der Fokus auf den Entwicklungen auf dem Westbalkan, in der Ukraine und im Nahen Osten gelegen. Grundlegende „divergierende Themen“ wie beispielsweise der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) seien ausgespart worden.

Ukraine-Krieg: Kein „Fenster“ für Verhandlungen offen

Mit Blick auf die Ukraine seien Österreich und die USA auf einer Linie. Die USA sähen sich als „Unterstützer der Ukraine“ und würden dementsprechend auch militärische Unterstützung anbieten sowie Russland sanktionieren, sagte Meinl-Reisinger.

Man sei sich zudem in der Ansicht einig, dass der russische Präsident Wladimir Putin „auf Zeit spielt“, und Rubio vertrete die Ansicht, dass aktuell kein „Fenster“ für Verhandlungen offen sei. Nichtsdestoweniger erkannte der US-Außenminister das Potenzial Wiens als Verhandlungsort an.

Die Reise sei „ein weiterer Vorbereitungsschritt auf Österreichs Sitz im UNO-Sicherheitsrat 2027/28“, hieß es aus dem Außenministerium im Vorfeld der Reise.

Iran dürfe „kein Präzedenzfall“ werden

Hinsichtlich der Entwicklungen im Iran ist laut dem US-Außenminister kein Deal in Aussicht, so Meinl-Reisinger. Grund dafür sei, dass der Iran in den Verhandlungen mit Oman rund um die Straße von Hormus kurz vor Vertragsabschluss „immer neue Themen aufmacht“.

Trotz der spürbaren Auswirkungen auf Österreich und die globale Wirtschaft – insbesondere auf den globalen Süden – dürfe „kein Präzedenzfall für die Blockade von Handelsrouten“ entstehen, so die Ministerin. Im Laufe der Woche sei noch ein Telefonat zwischen Meinl-Reisinger und dem iranischen Außenminister Abbas Araktschi geplant.

Krieg in Nahost

Das US-Militär hat einen Tanker bei dem Versuch beschossen, die amerikanische Blockade gegen iranische Häfen zu durchbrechen. Ein Helikopter des Typs MH-60 habe zwei Hellfire-Raketen auf das unter panamaischer Flagge fahrende Frachtschiff „M/V Vela Nova“ gefeuert, als es auf einen iranischen Hafen zusteuern wollte, teilte das US-Regionalkommando Centcom gestern auf der Plattform X mit. Zuvor habe die Besatzung „wiederholte Warnungen“ ignoriert.

Zunächst war unklar, ob bei dem Vorfall Menschen verletzt oder getötet wurden.

Zuvor hatte die britische Behörde zur Sicherheit der Schifffahrt (UKMTO) von einem Zwischenfall im Golf von Oman berichtet. Dabei seien ein Containerschiff und Streitkräfte ohne Nennung eines Landes involviert, hieß es.

Die USA blockieren seit Mitte Juli wieder iranische Häfen und Küstengebiete. Ziel der Blockade ist es unter anderem, Teheran Einnahmen aus dem Ölexport zu verwehren. Schiffen wird nicht erlaubt, iranische Häfen anzusteuern oder von dort abzulegen. In der Folge war es immer wieder zu Beschuss von Schiffen gekommen, auch wurden Tanker zu einer Kursänderung gedrängt.

Bei einem Angriff auf ein jemenitisches Handelsschiff in der Meerenge Bab al-Mandab sind nach Angaben des jemenitischen Verkehrsministeriums vier Besatzungsmitglieder getötet worden.

Vier weitere Besatzungsmitglieder sowie ein Mitglied eines Rettungsteams seien verletzt worden, teilte das Ministerium gestern mit. Bei den Getöteten handle es sich um drei Pakistaner und einen Indonesier. Zuvor hatte der stellvertretende Informationsminister Fajad al-Numan der dpa den Angriff bestätigt.

Das Schiff „Tahama“, das Lebensmittel geladen habe, sei in der Früh während der Fahrt durch die strategisch wichtige Meerenge von drei ballistischen Raketen getroffen worden. An Bord sei ein Feuer ausgebrochen, zudem sei das Schiff beschädigt worden. Als Rettungskräfte versucht hätten, die Besatzung zu erreichen und Verletzte in Sicherheit zu bringen, sei eine weitere Rakete auf das Schiff abgefeuert worden. Nach Angaben der Küstenwache wurden bei diesem zweiten Angriff zwei Angehörige der Rettungskräfte getötet.

Internationale Maßnahmen gefordert

Das Verkehrsministerium machte die Huthi-Miliz für den Angriff verantwortlich. Das Ministerium forderte die internationale Gemeinschaft und zuständige Organisationen auf, dringend Maßnahmen zum Schutz der Schifffahrt und der Besatzungen im Roten Meer, in der Meerenge Bab al-Mandab und im Golf von Aden zu ergreifen.

Medien der Huthis bestätigten einen Angriff vor der jemenitischen Küste. Demzufolge transportierte das Schiff saudi-arabische Militärausrüstung. Eine offizielle Stellungnahme der Huthis selbst gab es zunächst nicht.

Der Konflikt zwischen Saudi-Arabien und den Huthis im Jemen hatte sich zuletzt wieder zugespitzt. Die Huthis greifen in dem Rahmen auch immer wieder Schiffe im Roten Meer und der für den internationalen Handel wichtigen Meerenge Bab al-Mandab an. Saudi-Arabien unterstützt die jemenitische Regierung.

Ukraine-Krieg

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat Kreml-Chef Wladimir Putin erneut vorgeworfen, eine großangelegte Mobilisierung zu planen. Die massenhafte Rekrutierung von Soldaten werde für den Herbst vorbereitet, gleich nach der Parlamentswahl im September, sagte Selenskyj gestern in einer abendlichen Videobotschaft und berief sich auf Geheimdienstinformationen und russische Dokumente.

Bis Jahresende gehe es um mehrere hunderttausend Russen und noch einmal ungefähr so viele für das nächste Jahr, behauptete er. Putin wolle den Anschein erwecken, dass die Russen den Krieg gegen sein Land angeblich unterstützen. Russland war vor mehr als vier Jahren in die Ukraine einmarschiert.

Parlamentswahl Mitte September

Die landesweite Parlamentswahl ist in Russland vom 18. bis 20. September angesetzt. Erst am Vortag war mit der liberalen Oppositionspartei Jabloko die einzige Partei ausgeschlossen worden, die den russischen Angriffskrieg offen ablehnt.

Selenskyjs Angaben lassen sich nicht unabhängig prüfen. Auch in der Vergangenheit hatte Kiew Moskau mehrfach vorgehalten, eine weitere Mobilisierung vorzubereiten, ohne dass es dazu kam.

Die Frage, ob es in diesem Herbst zu einer neuen Mobilisierungswelle kommt, wird aber auch von Beobachtern viel diskutiert. Bei der großen Mobilisierungswelle im Herbst 2022 waren rund 300.000 Männer eingezogen worden.

Selenskyj: Russischer Angriff mit Nordkoreas Raketen

Bei einer russischen Angriffswelle auf ukrainische Großstädte in der Nacht auf gestern sind ukrainischen Angaben zufolge mehrere Menschen getötet worden. Selenskyj sprach von einem „brutalen Angriff, der darauf abzielte, maximalen Schaden anzurichten“.

Es seien auch nordkoreanische ballistische Raketen eingesetzt worden. Der Ukraine fehlt es unterdessen weiterhin an modernen Flugabwehrsystemen.

Lesen Sie mehr …

Inland

Mit dem Fall Gisele Pelicot sind erstmals Vergewaltigungsnetzwerke in die große Öffentlichkeit gerückt. Seither wurden etliche solcher Missbrauchsnetzwerke aufgedeckt, auch in Österreich gab es Fälle. Ein Erfolg gelang Europol Anfang Juli mit der „Operation Medusa“: Mehr als hundert Männer, die ihre eigenen Partnerinnen betäubten, sexuell missbrauchten und dabei filmten, wurden identifiziert. Oft tauschen sich die Täter über soziale Netzwerke aus und geben einander sogar Ratschläge für ihre Verbrechen. Die Aufnahmen gelangen mitunter auf Pornowebsites.

In Österreich kritisierten unter anderem die Grünen, dass man nicht an der „Operation Medusa“ teilnahm. Das hat sich nun geändert, wie der „Standard“ gestern berichtete. Das Bundeskriminalamt (BK) bestätigte gegenüber ORF.at, dass es den Beitritt eingeleitet hat.

Es handle sich um ein „äußerst perfides Kriminalitätsphänomen“. Ziel des Projekts sei es, „Informationen, kriminalpolizeiliche Erkenntnisse und Expertise zu bündeln, grenzüberschreitende Zusammenhänge rascher zu erkennen und die internationale Zusammenarbeit weiter zu intensivieren“. Man habe sich bewusst für „eine strategisch präventive Herangehensweise entschieden“, so das BK.

Kontakte auch in Österreich

Erneut betonte man, dass es in den Datensätzen der „Operation Medusa“ keinen Österreich-Bezug gebe. Bei einem Fall aus Niederösterreich gab es allerdings Anknüpfungspunkte zu einem Mann aus Niedersachsen, der offenbar international sehr gut vernetzt war und mit vielen mutmaßlichen Tätern in Kontakt stand.

Der Deutsche ist inzwischen verstorben. Der Mann aus Niederösterreich, auf den die heimischen Behörden erst von deutschen Kollegen aufmerksam gemacht wurden, wurde bereits im Vorjahr verurteilt – vor Beginn der „Operation Medusa“.

Ruf nach weiteren Schritten

Die Grünen freuten sich über den Beitritt zu den internationalen Ermittlungen. Der Druck habe gewirkt, so Frauensprecherin Meri Disoski. Sie forderte erneut, dass Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos ein eigener Straftatbestand wird. Derzeit wird im Justizministerium eine Verschärfung des Sexualstrafrechts geprüft.

Für Kärntens Landeshauptmann und SPÖ-Landesvorsitzenden Daniel Fellner sind die aktuellen Umfragewerte der Bundes-SPÖ „wirklich besorgniserregend“. „Ich glaube nicht, dass es möglich ist, einen Landesparteivorsitzenden zu finden, der sagt: Da ist alles in Ordnung“, sagte er gestern Abend gegenüber Oe24.tv.

Die Kritik seines burgenländischen Amts- und Parteikollegen, Hans Peter Doskozil, könne er „zum Teil“ verstehen. Babler sei derzeit „die Nummer eins in der Sozialdemokratie, und daran wird sich wahrscheinlich auch in der nächsten Zeit nichts ändern“, so Fellner.

Angesprochen darauf, dass viele in der Partei der Meinung seien, Babler könne nicht der nächste Spitzenkandidat werden, meinte Fellner: „Dass wir mit jemandem in die Wahl gehen, wo wir dann zur Kleinstpartei verkommen, das will niemand von uns, und das wird auch die Führungsspitze der SPÖ nicht wollen.“

Er glaube aber nicht, „dass zum jetzigen Zeitpunkt das die richtige Diskussion ist, weil an dieser Tatsache alleine unser Problem nicht festzumachen ist“. Zudem müsste man in der Partei „einen Plan B parat haben“.

Fiskalratspräsident Christoph Badelt sieht eine Notwendigkeit für differenzierte Dürrehilfen für die heimischen Bäuerinnen und Bauern. Bund und Länder könnten „nicht beliebig Budgetausgaben tätigen, die nicht vorgesehen sind“, sagte Badelt gestern im Ö1-Mittagsjournal.

Derzeit arbeitet Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) an einem Hilfspaket. Der Fiskalratspräsident warnte davor, dass zusätzliche Budgetmittel für die Hilfen ohne Gegenfinanzierung das Defizit steigen lassen.

„Also wenn man das jetzt so einreißen lässt, dann sehe ich sehr schwarz für die Budgetpolitik“, sagte Badelt. Das sei „sicher nicht die letzte Katastrophe“.

Der Gesamtschaden für die Landwirtschaft durch die anhaltende Rekordtrockenheit beläuft sich laut Hagelversicherung auf rund eine Milliarde Euro, wovon der Spezialversicherer nur rund 400 Mio. Euro abdeckt.

Badelt für Ursachenforschung

Vom Katastrophenfonds, der von Bund und Ländern gespeist wird, werden Dürreschäden an landwirtschaftlichen Kulturen nicht anerkannt, weil sie versicherbar sind. Badelt empfiehlt eine Ursachenforschung, warum sich Bauern nicht gegen Dürre versichert haben.

Man dürfe nicht die Landwirte strafen, die Versicherungsprämien bezahlt haben, so der Fiskalratspräsident: „Da muss man, glaube ich, schon sehr aufpassen.“

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) verspricht Hilfsgelder für Bauern, die sich nicht gegen Dürre versichert haben. Einen Zeitplan für die Präsentation des von Totschnig und Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) angekündigten Hilfspakets gibt es jedoch nicht.

Kritik von FPÖ und Grünen, SPÖ sieht wenig Spielraum

FPÖ und Grüne kritisieren, dass der Landwirtschaftsminister viel zu spät auf die Dürre reagiere. Das SPÖ-geführte Finanzministerium sieht wenig finanziellen Spielraum für das Bauernhilfspaket. Für die SPÖ wäre es eine Option, die Dürrebauernhilfen aus dem „Agrardieseltopf“ zu zahlen und damit die Treibstoffförderung für Landwirte zu reduzieren, sagte SPÖ-Regierungskoordinatorin Michaela Schmidt dem „Standard“.

Totschnig will Klimaschutzgesetz voranbringen

Totschnig (ÖVP) sagte zuvor im Ö1-Interview, das Klimaschutzgesetz „müsse auf den Tisch“ und rief dazu auf, „Blockaden zu lösen, damit wir endlich in Begutachtung gehen können“. Das Gesetz ist in der Koalition aber auch in der ÖVP selbst Gegenstand intensiver Diskussionen.

NEOS-Klima- und Umweltsprecher Michael Bernhard schrieb in einer Aussendung, es sei „erfreulich“, dass Totschnig sage, „dass jetzt ein Klimagesetz auf den Tisch muss – es liegt allerdings an ihm, es auf den Tisch zu legen“. Von der NGO Global 2000 hieß es, dass sich Totschnig gegen Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung „durchsetzen“ müsse.

IT

Das US-Unternehmen Anthropic hat angekündigt, Texte seines Chatbots Claude mit einem unsichtbaren Wasserzeichen zu versehen, um den EU-Vorgaben zum Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) zu entsprechen.

Die Funktion ist für Nutzer und Nutzerinnen unsichtbar und bleibt auch dann erhalten, wenn ein Text kopiert und an anderer Stelle wieder eingefügt wird, wie das Unternehmen am Montag (Ortszeit) erklärte.

Das Wasserzeichen bedeute nicht unbedingt, dass Claude den Text erstellt habe. Womöglich sei dieser nur von dem KI-Chatbot Claude bearbeitet oder Korrektur gelesen worden, führte Anthropic weiter aus. Die Kennzeichnung erfolgt, indem Claude Texte und Bilder mit Metadaten versieht.

EU: KI-generierte Inhalte kennzeichnen

In nach dem 2. August veröffentlichte Claude-Versionen ist das Wasserzeichen dem Unternehmen zufolge bereits integriert. Ältere Versionen sollen später entsprechend aktualisiert werden.

Mit den Änderungen kommt Anthropic EU-Anforderungen nach. Brüssel verlangt, dass KI-generierte Inhalte von Maschinen zu erfassende Kennzeichnungen aufweisen müssen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen. Einen freiwilligen Verhaltenskodex haben bereits 190 Unternehmen unterschrieben, darunter Google, Meta, Microsoft, Mistral und OpenAI.

Der Boom künstlicher Intelligenz (KI) und die fortschreitende Elektrifizierung treiben den Stromverbrauch in den USA in den kommenden Jahren auf neue Rekordwerte. Die Nachfrage werde vom bisherigen Höchstwert von 4.195 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2025 auf 4.268 TWh 2026 und 4.391 TWh 2027 klettern, teilte die US-Energiebehörde EIA gestern in ihrer kurzfristigen Energieprognose mit.

Der Anstieg sei vor allem auf Rechenzentren für KI und Kryptowährungen zurückzuführen. Zudem würden private Haushalte und Unternehmen zunehmend Strom statt fossiler Brennstoffe zum Heizen und für den Verkehr nutzen.

Baustopp für Rechenzentren in Texas

Für den Bundesstaat Texas senkte die Behörde jedoch ihre Prognose für 2027 deutlich. Dort werde der Strombedarf nur noch um sechs Prozent wachsen, nachdem zuvor ein Plus von 14 Prozent erwartet worden war. Hintergrund ist ein Anfang August vom texanischen Gouverneur verhängter Baustopp für neue Rechenzentren.

Bei der Stromerzeugung rechnet die EIA mit einer Verschiebung zugunsten der erneuerbaren Energien. Deren Anteil werde von rund 24 Prozent im Jahr 2025 auf 27 Prozent 2027 steigen. Gleichzeitig werde der Anteil der Kohle von 17 auf 15 Prozent sinken. Erdgas und Kernkraft dürften mit 40 beziehungsweise 18 Prozent stabil bleiben.

Die weltweit größte Musikstreamingplattform führt ein Label für KI-generierte Künstleridentitäten ein. Im Künstlerprofil und in den Titellisten von Playlists erscheint ab kommenden Monat dann das Label „KI-Personas“. Diese werden standardmäßig von personalisierten Empfehlungen ausgeschlossen. Ziel ist es, die KI-Erzeugnisse von jenen echter Interpreten zu unterscheiden, die durch künstliche Konkurrenten Streams verlieren könnten.

Spotify erklärte gestern: „Eine echte Verbindung zwischen Künstlern und Fans kann nur auf einer Grundlage von Vertrauen und Authentizität aufgebaut werden. In der Musik bedeutet das, dass Hörer und Hörerinnen darauf vertrauen können müssen, dass der Künstler hinter der Musik der ist, für den er sich ausgibt. Das ist im Zeitalter der generativen KI wichtiger denn je.“

Millionen Titel gelöscht

Im vergangenen Jahr gab Spotify bekannt, dass es innerhalb von zwölf Monaten 75 Millionen Spamtitel von seiner Plattform entfernt hatte, nachdem KI-Tools eine Flut gefälschter Musik erzeugt hatten. Der reguläre Katalog von Spotify umfasst 100 Millionen Titel.

Spotify wird Musikschaffenden die Möglichkeit geben, anzugeben, ob ihre Identitäten von KI erstellt wurden – und sie dann als KI-Persönlichkeit kennzeichnen –, wird sich jedoch nicht allein auf diese Selbstauskunft verlassen. Zusätzlich würden manuelle Überprüfungen und KI-basierte Ermittlungstools eingesetzt werden.

Das Unternehmen erklärte: „Die Hörer haben uns deutlich gemacht, dass sie es nicht mögen, wenn ein Künstlerprofil menschlich wirkt, nur um dann festzustellen, dass die Persona KI-generiert ist.“ Im vergangenen Jahr gab es eine Debatte über die Herkunft von The Velvet Sundown, einer US-Rockband im Stil der 70er Jahre, bevor die Social-Media-Kanäle der „Band“ den Fake bestätigten. In einer Erklärung wurde die Gruppe als eine KI-Kreation beschrieben, die „irgendwo zwischen“ Mensch und Maschine liege.

Wirtschaft

Neue Hoffnungen auf eine Lösung im Iran-Krieg haben dem DAX ein Rekordhoch beschert. Erstmals in seiner Geschichte kletterte der deutsche Leitindex gestern über die Marke von 26.500 Punkten, nachdem er erst in der Woche zuvor die Marke von 26.000 Zählern übersprungen hatte.

Die Marktteilnehmer balancierten weiter zwischen Krisenmodus und Rekordlaune und hätten sich aktuell für Letzteres entschieden, resümierte Marktanalyst Timo Emden von Captrader. Unterstützung kam einmal mehr von sinkenden Ölpreisen.

Zuvor hatte Pakistans Verteidigungsminister Khawaja Asif gesagt, dass die Signale der vergangenen Tage darauf hindeuteten, dass die USA und der Iran „kurz vor einer Art Einigung stehen“.

Letztlich ging das deutsche Börsenbarometer mit einem Plus von 0,26 Prozent auf 26.391,42 Zähler aus dem Tag. Europaweit ging es überwiegend aufwärts, wobei auch der EuroStoxx 50 und der SMI in Zürich Bestmarken erreichten. Der FTSE 100 in London schloss leicht im Minus.

Chronik

Nach dem schweren Erdbeben in Kolumbien steigt die Zahl der Toten. Bis gestern Abend zählten die Behörden bereits mehr als 200 Todesopfer. Unterdessen suchten Rettungskräfte unter den Trümmern nach Überlebenden. Das Beben der Stärke 7,4 hatte am Montag das Land erschüttert.

Die UNO-Organisation für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) bestätigte unter Berufung auf offizielle Zahlen von Montagabend zunächst 126 Tote und 1.495 Verletzte.

Schutt nach einem Erdbeben in Cali, Kolumbien
Reuters/Juan Pablo Arbelaez

Es wird jedoch befürchtet, dass die Opferzahl weiter steigt, da viele betroffene Gebiete wegen unterbrochener Kommunikationswege schwer erreichbar sind. In besonders schwer getroffenen Städten wie Pereira und Cali bildeten Anrainer und Freiwillige menschliche Ketten, um Schutt wegzuräumen und nach Verschütteten zu suchen. Viele Menschen verbrachten die Nacht im Freien oder in Parks, da ihre Häuser unbewohnbar geworden waren.

Das Beben richtete verheerende Schäden an der Infrastruktur des Landes an. Dem OCHA zufolge wurden fast 5.000 Häuser beschädigt und Dutzende Gebäude stürzten ein. Erste internationale Hilfe lief unterdessen an.

Medien

Der ORF will gegen die von der Bundesregierung veranlasste Streichung von jährlich 93 Mio. Euro an Bundesbudgetmitteln mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen. Das kündigte ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher gestern an.

Es handle sich um einen Einschnitt, der „an den Grundfesten des ORF“ rüttle. Man müsse davon ausgehen, dass dadurch die Kosten für den öffentlich-rechtlichen Auftrag von 2027 bis 2029 nicht gedeckt seien, sagte sie.

Deckel bei „Sperrkonto“ angehoben

Konkret streicht die Regierung ab 2027 die Abgeltung des Bundes an den ORF für den mit der Umstellung auf den ORF-Beitrag entfallenen Vorsteuerabzug. Im Gegenzug darf der ORF aber mehr Mittel aus einem „Sperrkonto“ beziehen.

Der ORF darf auf maximal 710 Mio. Euro aus Einnahmen aus dem ORF-Beitrag zugreifen. Der Rest fließt auf besagtes „Sperrkonto“. Der Deckel wird auf 780 Mio. Euro angehoben. Allerdings ist der ORF-Beitrag noch länger in Höhe von 15,30 Euro eingefroren.

Thurnher: Kosten nicht gedeckt

Aufgrund der Sorgfaltspflicht müsse man Schritte setzen, um die Streichung der Mittel abzuwenden, erklärte Thurnher. Als ersten Schritt kündigte sie eine mit einem Rechtsgutachten abgesicherte Anzeige bei der Medienbehörde KommAustria an.

Dort werde man erklären, dass die Kosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht gedeckt seien. Auch der Weg zum Verfassungsgerichtshof solle beschritten werden. Dieses Vorhaben sei auch bereits mit dem designierten ORF-Chef Clemens Pig akkordiert. Pig sprach wenige Stunden zuvor davon, dass die Streichung durch den Gesetzgeber „verdammt kurzfristig“ erfolgt sei.

Stiftungsrat Schütze zurückgetreten

Im Rahmen der Sitzung legte zudem der stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende und ÖVP-„Freundeskreisleiter“ Gregor Schütze seine Funktion zurück. Gegenüber mehreren Medien hielt er fest, dass er den „beruflichen Fokus wieder ausschließlich“ auf seine Unternehmen richten wolle.

Unter seiner Mitführung seien „wichtige Entscheidungen“ im obersten ORF-Gremium getroffen und somit eine „neue Ära eingeleitet“ worden, meinte er und trat für eine „grundlegende Reform der Governance samt Stiftungsrat“ ein.

Compliance-Strukturen sollen gestärkt werden

Thurnher berichtete im Anschluss an die Sitzung vor Journalisten, dass sie die Stiftungsräte über die Ergebnisse des von ihr eingesetzten Transparenzbeirats informiert habe. Dieser habe 13 Problemfelder identifiziert und warte mit Empfehlungen zu Compliance und klaren Verantwortlichkeiten auf. Sie werde auf Basis dieses Berichts, der nicht veröffentlicht wird, die Compliance-Strukturen im ORF „deutlich stärken und weiterentwickeln“, so Thurnher.

Einige Konsequenzen seien bereits gezogen worden, einiges werde noch geprüft. Eine Empfehlung nehme sie besonders ernst: Stillschweigen bis zum Abschluss von Compliance-Untersuchungen wahren. Die ORF-Chefin stellte aber klar: „Wo Fehlverhalten festgestellt wird, dulden wir es nicht und handeln konsequent.“ Unter Thurnher wurden bereits mehrere Führungskräfte beurlaubt oder freigestellt.

Kultur

Nach langer, schwerer Krankheit ist der Salzburger Autor, Verleger, Antiquar und Künstler Max Blaeulich gestern im Alter von 74 Jahren in Salzburg verstorben. Das gab sein Freund Karl-Markus Gauß der APA bekannt.

Er betrieb das Antiquariat Weinek und den Kleinverlag Tartin und war Herausgeber vieler Werke vergessener und im deutschen Sprachraum unbekannt gebliebener Autoren.

Schriftsteller Max Blaeulich in 2008
IMAGO

Blaeulich studierte an der Universität Salzburg Germanistik und Kunstgeschichte und war Redaktionsmitglied der Zeitschrift „Literatur und Kritik“. Zu seinen Büchern zählen u. a. die im Residenz Verlag erschienenen Romane „Kilimandscharo zweimeteracht“ (2005), „Gatterbauerzwei oder Europa überleben“ (2006) und „Stackler oder die Maschinerie der Nacht“ (2008).

„Witz und Verzweiflung nah beisammen“

Daneben erschienen Erzählungen, Dramolette und Lyrikbände. Seine bildnerischen Werke und Objekte wurden u. a. im Rupertinum, in der Stadtgalerie und zuletzt 2024 im Zwerglgartenpavillon ausgestellt.

„Als Sprachkünstler, origineller Maler, verwegener Performance-Künstler und Verleger war Blaeulich eine singuläre Persönlichkeit der zeitgenössischen Kunst in Österreich“, schrieb Gauß über seinen Freund. „In allem, was er schuf, lagen Witz und Verzweiflung nahe beisammen.“

Hinweis

Aus medienrechtlichen Gründen ist diese Meldung bis 21. August 2026 hier abrufbar.

Der Freispruch für den Ex-Generalsekretär in Karin Kneissls (FPÖ) Außenministerium, Johannes Peterlik, im Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist rechtskräftig. Peterlik war am 22. April von allen Vorwürfen freigesprochen worden – mehr dazu in ORF.at.

Eine anschließend von der Staatsanwaltschaft Wien angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde hat diese am 16. Juli zurückgezogen, wie das Landesgericht für Strafsachen Wien mitgeteilt hat.

Peterlik bestritt Vorwürfe

Dem Spitzenbeamten war vorgeworfen worden, den als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem Giftanschlag auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal im Jahr 2018 in Großbritannien, der auch die Formel der Nervengiftgruppe Nowitschok zum Inhalt hatte, ohne dienstliche Erfordernis angefordert zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah dafür keine Berechtigung und kein dienstliches Erfordernis.

2021 war Peterlik vom Dienst suspendiert worden, wie das Außenministerium damals bestätigt hat. 2025 hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen den früheren Spitzendiplomaten eingebracht – mehr dazu in ORF.at.

Im Prozess, der im März 2026 begann, wies Peterlik alle Vorwürfe der Anklage zurück und bekannte sich nicht schuldig – mehr dazu in ORF.at.

Die Nowitschok-Formel landete schließlich laut Medienberichten bei Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, der mittlerweile für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein soll. Eine Schiene von Peterlik zu Marsalek war nicht belegbar, das Gericht sah außerdem ein klares dienstliches Interesse Peterliks durch ein Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien. Dass Peterlik die streng klassifizierten Unterlagen an den Mitarbeiter des damaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Egisto Ott weitergegeben habe, wiesen sowohl Peterlik als auch Ott im Prozess zurück – mehr dazu in ORF.at.

Schöffensenat fällte Freispruch

Der Freispruch für Johannes Peterlik erfolgte nach vier Verhandlungstagen. Das Landesgericht für Strafsachen Wien urteilte als Schöffengericht, dass Peterlik seine Pflicht zur Geheimhaltung nicht verletzt und keine OPCW-Dokumente an Egisto Ott weitergegeben habe – mehr dazu in ORF.at.

Der Schöffensenat zeigte sich überzeugt, dass Peterlik nicht die in den beiden Anklagepunkten Missbrauch der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB und Verletzung einer Pflicht zu Geheimhaltung nach § 310 Abs 1 StGB vorgeworfenen strafbaren Handlungen begangen habe. Dieser Freispruch ist rechtskräftig.