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Urteil

Urteil (apophansis, iudicium: BO�THIUS, proloquium: VARRO, effatum: SERGIUS, enunciatio: CICERO, propositio: APULEIUS. vgl. Prantl, G. d. Log. I, 519, 580. Urteil im logischen Sinne schon bei LEIBNIZ, allgemein geworden seit CHR. WOLF), ist sowohl das Urteilen, der Urteilsakt als der Urteilsspruch, das Geurteilte, der Urteilsinhalt. Der Urteilsakt ist ein psychologischer Vorgang, etwas Subjektives, Individuelles, wenn auch seiner Natur nach Typisches. der Urteilsinhalt, das Geurteilte, das Produkt der Urteilsfunktion, der �Sinn� des Urteils, das, was es �meint�, kann auch Subjektiv-individuell sein, ist aber, wenn schlechthin wahr (s. d.), objektiv, allgemeing�ltig, gilt unabh�ngig von Zeit und Raum, vom Belieben und Tun des EinzelSubjekts, gilt �an sich�, d.h. hier f�r ein Bewu�tsein, ein Erkennen �berhaupt, einerlei ob es jetzt von diesem oder jenem Individuum gedacht wird (z.B. ein logisches, mathematisches Aziom). Psychologisch ist das Urteil eine Leistung der Apperzeption (s. d.), ein Akt der apperzeptiven Analyse mit anschlie�ender Synthese, ein Herausheben eines Teilinhaltes aus einer �Totalvorstellung� (s. d.) mit sich anschlie�ender Ineinssetzung des gedanklich Getrennten, wobei der eine Teil als Subjekt (s. d.), der andere als Pr�dikat (s. d.) fungiert. Damit findet schon (prim�r) eine Anwendung der �Kategorien� (s. d.) statt. Das Subjekt gilt urspr�nglich oder sekund�r als �Tr�ger� (Substanz, s. d.) der im Pr�dikate ihm zugeschriebenen, als seine Teilst�cke, Momente, Eigenschaften, Zust�nde, T�tigkeiten betrachteten Merkmale. So wie das Ich stets von sich als einheitlichem Zentrum seine Einzelerlebnisse unterscheidet, um sie immer wieder auf sich zu beziehen, so beurteilt es die Objekte als �Subjekte� ihrer �Eigenschaften�. Die urspr�ngliche Bedeutung der Urteilsfunktion wird im logisch-wissenschaftlichen Gebrauch verdunkelt, so da� nun das Urteil in erster Linie als ein Zuordnen, Zuerkennen von Merkmalen als momentane oder konstante Momente an ein Subjekt, an ein Wahrgenommenes oder Gedachtes, Einzelnes oder Allgemeines, Konkretes oder Begriffliches erscheint. Rein logisch wird das Urteil zu einer (verschiedenartigen) In-Beziehung-Setzung, Synthese von Begriffen. Je nach den Gesichtspunkten, Intentionen des Urteilenden gibt es beschreibende, erz�hlende (historische), benennende, erkl�rende, classificatorische, Identificationsurteile, kausale Existentialurteile, �Beurteilungen� (Werturteile, s. d.), Urteile �ber Urteile. Ferner teilt man die Urteile ein nach der Quantit�t (s. d.), Qualit�t (s. d.), Relation (s. d.), Modalit�t (s. d.), ferner in analytische und synthetische Urteile (s. unten). - Jedes Urteil macht (prim�r) Anspruch auf G�ltigkeit (s. d.), der �Glaube� (s. d.) an die Wahrheit seines Ausspruches ist ihm immanent, es �setzt� (s. d.) etwas als zu Recht bestehend oder als nicht zu Recht bestehend fordert Allgemeing�ltigkeit, kann sie aber nicht immer beanspruchen. Sprachlich erh�lt das Urteil seinen Ausdruck und seine deutliche Gliederung im Satz (s. d.). Das Urteilen ist der Grundprozess des lebendigen Denkens (s. d.), es bet�tigt sich schon an und in der Wahrnehmung (s. d.), l��t Begriffe (s. d.) entstehen, die es dann wieder zur Einheit verbindet, und verkn�pft Urteile zu Schl�ssen (s. d.). Erst das Urteil setzt eigentlich die Au�enwelt (s. d.) als Inbegriff deutlich gesonderter Objekte unseres Erkennens, in Urteilen (und deren Niederschlage, den Begriffen) rekonstruiert (mit unendlicher Ann�herung) das Denken die Verh�ltnisse der Dinge, der Wirklichkeit. Die Erfahrung (s. d.) im engeren Sinne ist selbst schon das Ergebnis methodisch (s. d.) gef�llter Urteile und Urteilsverkn�pfungen.

Verschiedene Ansichten bestehen �ber die Natur der Urteilsfunktion bezw. �ber das, was an dieser das eigentlich Wesentliche sei. ferner �ber die Bedeutung der Beziehung von Subjekt und Pr�dikat. Zu unterscheiden sind: 1) Theorien, welche als (Haupt-)Funktion des Urteils die In-Beziehung-Setzung, Synthese von Pr�dikat und Subjekt ansehen. Logisch gliedern sie sich in: a. Umfangs- , b. Inhaltstheorien (nach a. ist der Umfang, nach b. der Inhalt des Urteils f�r dessen Geltung ma�gebend. s. unten). 2) Theorien, welche die Urteilsfunktion in einen �Glauben� (s. d.), ein �Anerkennen� (s. d.) u. dgl. setzen. 3) Betonung des analytischen Charakters des Urteils. 4) Introjektionstheorie.

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Begriff und Definition des Urteils bei:


Urteil: Platon - Occam
Urteil: Vives - Helvetius
Urteil: Locke - Hume
Urteil: Kant - Bolzano
Urteil: Schelling - Hegel
Urteil: Schleiermacher - Rabus
Urteil: Ulrici - Lachelier
Urteil: Fouill�e - Seydel
Urteil: Sigwart - Erdmann
Urteil: Schuppe - Conti
Urteil: Wundt - Hartmann
Urteil: Czolbe - Rickert
Urteil: Lipps - Brentano
Urteil: Meinong - Pal�gyi
Urteil: Lotze - Mach

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