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Der Stadtrat besteht aus 40 Mitgliedern und wird im Proporz-Verfahren (Verh�ltniswahl) gew�hlt. Die Amtsdauer der Stadtratsmitglieder betr�gt 4 Jahre und kann maximal �ber 3 Amtsperioden dauern.
Der Stadtrat ist grunds�tzlich zust�ndig f�r Gesch�fte (inkl. Genehmigung der Rechnung), welche nicht in Gemeinderats-Kompetenz liegen oder durch Volksabstimmung beschlossen werden. Er verf�gt �ber eine abschliessende Finanzkompetenz von 1 Mio Franken. Dar�ber hinaus gehende Gesch�fte unterliegen der fakultativen Volksabstimmung. Die Regelung der Grundz�ge ist in der Gemeindeordnung festgehalten.