{"id":28,"date":"2018-12-03T19:22:48","date_gmt":"2018-12-03T18:22:48","guid":{"rendered":"https:\/\/ifpi.at\/website2018\/?page_id=28"},"modified":"2019-01-29T11:25:59","modified_gmt":"2019-01-29T10:25:59","slug":"faq","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ifpi.at\/faq\/","title":{"rendered":"FAQ"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h1>FAQ<\/h1>\n<hr \/>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<p>[\/vc_column_text][vc_tta_accordion style=&#8220;modern&#8220; spacing=&#8220;1&#8243; gap=&#8220;30&#8243; active_section=&#8220;1&#8243;][vc_tta_section title=&#8220;Wie kann ich mein Werk sch\u00fctzen lassen?&#8220; tab_id=&#8220;1544093907798-4003036e-b589&#8243;][vc_column_text]Bereits mit ihrem Entstehen \u2013 also bei ihrer Schaffung \u2013 sind Werke durch das Urheberrechtsgesetz gesch\u00fctzt. Eine eigene Registrierung oder Anmeldung der Werke ist daf\u00fcr nicht notwendig.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Wer hat Rechte an einem Musikst\u00fcck?&#8220; tab_id=&#8220;1544093907810-e69e0725-b546&#8243;][vc_column_text]An Musik haben Komponisten, Textautoren, aus\u00fcbende K\u00fcnstler (z.B. Musiker, S\u00e4nger, Orchester) und Tontr\u00e4gerhersteller (Labels) Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte. F\u00fcr die Nutzung von Musik (z.B. Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, online Anbieten im Internet) ist die Zustimmung aller dieser Berechtigten notwendig.<br \/>\nWenn ich mein selbst komponiertes Lied vorf\u00fchre und daf\u00fcr vom Veranstalter eine Gage erhalte, bekomme ich dann f\u00fcr die \u00f6ffentliche Auff\u00fchrung Tantiemen? Ja. Einerseits erh\u00e4lt der Interpret f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit des Musizierens eine Gage, andererseits stehen dem Interpreten, wenn er das Lied selbst komponiert hat, als Urheber f\u00fcr die \u00f6ffentliche Auff\u00fchrung seiner Kompositionen Tantiemen zu. Ist der Urheber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (in \u00d6sterreich ist in diesem Fall die AKM zust\u00e4ndig), dann \u00fcbernimmt diese die Vereinbarung mit dem Veranstalter.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Woher wei\u00df ich \u00fcberhaupt, ob ein Musikst\u00fcck gesch\u00fctzt ist?&#8220; tab_id=&#8220;1544094019557-19805ec6-6952&#8243;][vc_column_text]Jedes Musikst\u00fcck und jede Musikaufnahme ist urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Die Schutzfrist f\u00fcr Musikaufnahmen erlischt 70 Jahre nach der Ver\u00f6ffentlichung, f\u00fcr Text und Komposition 70 Jahre nach dem Tod des Textautors bzw. Komponisten. Oft findet man auf CDs Copyright-Vermerke (wie z.B. \u00a9) o. \u00c4. Diese Vermerke erleichtern die Identifikation des Rechteinhabers, der urheberrechtliche Schutz besteht aber auch ohne diese Hinweise.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Wann ist Musik im Internet illegal?&#8220; tab_id=&#8220;1544094383972-bc77be26-50f0&#8243;][vc_column_text]Wenn die Rechteinhaber der Ver\u00f6ffentlichung im Internet nicht zugestimmt haben. Da Urheber und Unternehmen, die den Vertrieb von Musik organisieren in der Regel f\u00fcr ihre Leistung ein Entgelt erwarten, sind kostenlose Download-Angebote meist illegal.<br \/>\nUrheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke d\u00fcrfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber nicht online \u201ezur Verf\u00fcgung gestellt\u201c oder kopiert werden. Der Rechtsschutz gilt auch f\u00fcr das Internet.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Ist es auch illegal, wenn ich Musik anbiete oder verbreite, ohne Geld daf\u00fcr zu nehmen?&#8220; tab_id=&#8220;1544178710229-b6a36140-a1b8&#8243;][vc_column_text]Ja. Denn die Musik geh\u00f6rt den Rechteinhabern, und die m\u00fcssen in jedem Fall gefragt werden, ob sie mit der Verbreitung einverstanden sind.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Darf ich eine Privatkopie (z.B. von einer CD) machen?&#8220; tab_id=&#8220;1544178735027-916aedfe-f61d&#8220;][vc_column_text]Eine Kopie ist erlaubt, wenn sie zum pers\u00f6nlichen, privaten Gebrauch gemacht wird und wenn das Kopieren von einer legalen Quelle erfolgt (z.B. einer gekauften CD oder DVD oder von einer Radiosendung). Der private Gebrauch schlie\u00dft auch Haushaltsmitglieder ein. Kopien zum Zweck der kostenlosen Weitergabe an Dritte sind ebenso verboten wie der Verkauf von Kopien.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Darf ich Musikst\u00fccke von gekauften CDs als MP3-Datei am eigenen PC anlegen?&#8220; tab_id=&#8220;1544178765463-ecc225a1-4dff&#8220;][vc_column_text]Ja. Es spielt grunds\u00e4tzlich keine Rolle, auf welchem Medium man seine Kopie zum privaten Gebrauch aufzeichnen m\u00f6chte.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Darf ich legal erworbene Musikst\u00fccke in diversen Filesharing-Diensten zum Download freigeben?&#8220; tab_id=&#8220;1544178793795-0601a835-3aa6&#8243;][vc_column_text]Nein. Songs von anderen d\u00fcrfen ohne deren Einverst\u00e4ndnis keinesfalls freigegeben werden, auch wenn diese auf CD gekauft oder f\u00fcr den pers\u00f6nlichen, privaten Gebrauch kopiert wurden. Es w\u00fcrde das Online-Recht verletzen, das beim Kauf einer CD nicht miterworben wird. Privatkopien d\u00fcrfen generell nicht dazu verwendet werden, ein Werk damit der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich zu machen, was mit der Freigabe im Internet jedenfalls erreicht wird.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Darf ich legal erworbene Filme in diversen Filesharing-Diensten zum Download freigeben?&#8220; tab_id=&#8220;1544178825308-d62ba048-dfa8&#8243;][vc_column_text]Nein. Es gilt wie oben: Filme von anderen d\u00fcrfen ohne deren Einverst\u00e4ndnis keinesfalls freigegeben werden, auch wenn diese auf Video oder DVD gekauft oder f\u00fcr den pers\u00f6nlichen, privaten Gebrauch kopiert wurden. Es w\u00fcrde das Online-Recht verletzen, das beim Kauf einer DVD nicht miterworben wird. Privatkopien d\u00fcrfen generell nicht dazu verwendet werden, ein Werk damit der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich zu machen, was mit der Freigabe im Internet jedenfalls erreicht wird.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Welchem Schutz unterliegen Computerprogramme?&#8220; tab_id=&#8220;1544178868458-ab1c890d-b180&#8243;][vc_column_text]Computerprogramme sind, wenn sie das Ergebnis der eigenen geistigen Sch\u00f6pfung ihres Urhebers sind, als Werke der Literatur urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Neben dem urheberrechtlichen kann das Werk auch noch nach anderen Kategorien, z.B. als \u201eGebrauchsmuster\u201c oder patentrechtlich gesch\u00fctzt sein. Das Urheberrechtsgesetz enth\u00e4lt eine Reihe von eigenen Bestimmungen nur f\u00fcr Computerprogramme. Beispielsweise gilt f\u00fcr Computerprogramme die Ausnahmeregelung der Vervielf\u00e4ltigung zum privaten Gebrauch nicht \u2013 so wie das beispielsweise bei Musik der Fall ist. Sicherungskopien d\u00fcrfen aber angefertigt werden.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Wie sind \u201eLogos\u201c gesch\u00fctzt?&#8220; tab_id=&#8220;1544178900309-57f1092a-0fea&#8220;][vc_column_text]Logos k\u00f6nnen doppelt gesch\u00fctzt sein: durch das Urheberrecht \u2013 als Werk der bildenden Kunst bei ausreichender Individualit\u00e4t und Originalit\u00e4t \u2013 und das Markenrecht \u2013 als (Wort-)Bildmarke. W\u00e4hrend das Urheberrecht Werke sch\u00fctzt, geht es im Markenschutzgesetz um den Schutz grafisch darstellbarer Zeichen, soweit diese ausreichende Unterscheidungskraft haben. Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch durch die Sch\u00f6pfung des Werks, das Markenrecht wird erst durch die Eintragung der Marke ins Markenregister erworben. Auch die Schutzdauer ist verschieden: das Urheberrecht beginnt mit der Schaffung des Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; das Markenrecht dagegen entsteht mit der Eintragung ins Markenregister und endet zehn Jahre nach der Registrierung, die aber beliebig oft um jeweils zehn Jahre verl\u00e4ngert werden kann.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Welche Rechte sind bei Fotos zu beachten?&#8220; tab_id=&#8220;1544178948915-6752ab31-9104&#8243;][vc_column_text]Fotos sind als \u201eLichtbildwerke\u201c durch das Urheberrecht gesch\u00fctzt. Au\u00dferdem unterliegen Fotos dem \u201eSchutzrecht des Lichtbildherstellers\u201c. W\u00e4hrend das Urheberrecht dem Fotografen zusteht (der allerdings jedem Dritten Werknutzungsrechte einr\u00e4umen kann), entsteht das Schutzrecht des Lichtbildherstellers bei Fotos, f\u00fcr die ein Fotograf beauftragt und bezahlt wurde, beim Inhaber des Fotostudios. Vom urheber- und leistungsschutzrechtlichen Schutz von Fotos ist das Recht des am Foto Abgebildeten zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um ein Pers\u00f6nlichkeitsrecht, das vom Urheberrecht unabh\u00e4ngig ist.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Sind Datenbanken urheberrechtlich gesch\u00fctzt?&#8220; tab_id=&#8220;1544178965395-2ff44488-1dc7&#8243;][vc_column_text]Im Urheberrecht versteht man unter einer Datenbank eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln zug\u00e4nglich sind. Viele der im Informationszeitalter mit gro\u00dfem Aufwand hergestellten Datenbanken (z.B. elektronische Telefonb\u00fccher) sind gesch\u00fctzt. Seit einigen Jahren gibt es ein eigenes Schutzrecht f\u00fcr denjenigen, der wesentlich in eine Datenbank investiert hat. Die Frist f\u00fcr das Schutzrecht des Datenbankherstellers betr\u00e4gt 15 Jahre.<br \/>\nDurch weitere Investitionen (z. B. Aufr\u00fcstung etc.) kann der Schutz verl\u00e4ngert werden.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Sind auch Web-Seiten und ganze Web-Sites urheberrechtlich gesch\u00fctzt?&#8220; tab_id=&#8220;1544179449486-454dc199-54f7&#8243;][vc_column_text]Nicht nur die auf einzelnen Web-Seiten enthaltenen Inhalte, wie etwa Texte, Bilder oder T\u00f6ne, sind unter den allgemeinen Voraussetzungen (\u201eeigent\u00fcmliche geistige Sch\u00f6pfung\u201c) urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Auch das Layout einer Web-Seite insgesamt kann als Werk der Gebrauchsgrafik \u2013 und damit als Werk der bildenden Kunst \u2013 urheberrechtlichen Schutz genie\u00dfen. Die Frage des Schutzes h\u00e4ngt von der konkreten Gestaltung einer Web-Seite ab. Web-Seiten, die sich in einer rein handwerklichen, routinem\u00e4\u00dfigen Leistung ersch\u00f6pfen, bleiben mangels Individualit\u00e4t und Originalit\u00e4t ohne Schutz. Web-Sites k\u00f6nnen unter bestimmten Voraussetzungen auch als Datenbankwerke gesch\u00fctzt sein.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Ist das Ins-Internet-Stellen von gesch\u00fctztem Material ein Eingriff in die Rechte der an diesem Material Berechtigten?&#8220; tab_id=&#8220;1544179479165-23bc9bf8-ca29&#8243;][vc_column_text]Jedes Ins-Internet-Stellen erfordert die Speicherung des betreffenden Materials auf einem Computer (Web-Server). Bei dieser Speicherung handelt es sich um eine den Rechteinhabern vorbehaltene Vervielf\u00e4ltigung und dar\u00fcber hinaus wird das Material anschlie\u00dfend im Internet abrufbar gehalten und jeweils auf individuelle Anforderung auf die Computer von Nutzern \u00fcbertragen. Darin liegt ein Eingriff in ein weiteres dem Urheber vorbehaltenes Recht, n\u00e4mlich das mit 1. Juli 2003 eingef\u00fchrte Zurverf\u00fcgungstellungsrecht.<br \/>\nDas Ins-Internet-Stellen von gesch\u00fctztem Material ist also ein doppelter Eingriff und bedarf daher in zweierlei Hinsicht der Einwilligung der Rechteinhaber.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Was ist beim Zitieren zu beachten?&#8220; tab_id=&#8220;1544179505036-e1496003-7058&#8243;][vc_column_text]Vor allem muss ein Zitat als solches erkennbar sein, denn nur, wenn diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, handelt es sich \u00fcberhaupt um ein Zitat, andernfalls um ein unzul\u00e4ssiges Plagiat. Zitate bed\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich einer Quellenangabe. Diese hat zumindest aus dem Titel und der Urheberbezeichnung des benutzten Werkes, u. U. auch aus der genauen Fundstelle zu bestehen. Die gr\u00f6\u00dfte praktische Bedeutung hat das Literaturzitat: erlaubt sind das Anf\u00fchren einzelner Stellen eines ver\u00f6ffentlichten Sprachwerks (kleines Zitat) sowie das Aufnehmen bestimmter erschienener Werke der Literatur in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang in ein anderes wissenschaftliches Werk (gro\u00dfes Zitat).[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Darf man ein fremdes Werk bearbeiten, wie etwa \u00e4ndern oder \u00fcbersetzen?&#8220; tab_id=&#8220;1544179538479-a32d2603-4065&#8243;][vc_column_text]Ja. Das gilt allgemein und auch f\u00fcr den Unterricht (z. B. \u00dcbersetzungen). Ein Verbot des Bearbeitens fremder Werke \u2013 worunter etwa die \u00c4nderung oder \u00dcbersetzung fallen \u2013 w\u00e4re auch wenig sinnvoll, denn es k\u00f6nnte nicht oder kaum kontrolliert werden. Beabsichtigt aber der Bearbeiter seine Bearbeitung zu verwerten (z.B. Herausgabe einer \u00dcbersetzung in Buchform, Ver\u00f6ffentlichung von Liedern mit neuen Texten), dann muss der Bearbeiter vom Urheber des Originalwerkes das erforderliche Bearbeitungsrecht einholen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Was ist das Recht am eigenen Bild?&#8220; tab_id=&#8220;1544179589184-f628a39a-a1ac&#8220;][vc_column_text]Das Recht am eigenen Bild ist, wie etwa auch das Namensrecht ein Pers\u00f6nlichkeitsrecht.<br \/>\nEs besteht darin, dass Personenbildnisse nicht der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht werden d\u00fcrfen, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten (oder u. U. eines nahen Angeh\u00f6rigen) verletzt w\u00fcrden. Um die Zul\u00e4ssigkeit einer Bildnisver\u00f6ffentlichung beurteilen zu k\u00f6nnen, ist zun\u00e4chst zu fragen, ob bei objektiver Pr\u00fcfung schutzw\u00fcrdige Interessen des Abgebildeten bestehen. In einem zweiten Schritt ist die Interessenlage auf beiden Seiten zu beurteilen. Dabei sind aber nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang zu ber\u00fccksichtigen. Bei einer ungenehmigten Verwendung von Personenbildnissen f\u00fcr Werbezwecke ist regelm\u00e4\u00dfig von einer Verletzung von Interessen auszugehen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;Was ist bei fremden E-Mails zu beachten?&#8220; tab_id=&#8220;1544179616825-07b38ccb-f5a9&#8243;][vc_column_text]Erstens ist zu beachten, dass auch E-Mails urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind und nur innerhalb der Grenzen des Urheberrechts genutzt werden d\u00fcrfen. Eine urheberrechtlich gesch\u00fctzte E-Mail an eine Mailing-Liste weiterzuleiten, bedarf in der Regel der Einwilligung aller an dieser E-Mail Berechtigten. Weiters gibt es eine Bestimmung betreffend Briefschutz: Nach dieser Bestimmung d\u00fcrfen Briefe, Tageb\u00fccher und andere vertrauliche Aufzeichnungen weder \u00f6ffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers oder des Adressaten (oder unter Umst\u00e4nden auch eines nahen Angeh\u00f6rigen) verletzt w\u00fcrden. Je nach Inhalt fallen E-Mails auch unter diese Bestimmung.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion][vc_column_text]<\/p>\n<h4>Quelle:<\/h4>\n<p>\u2013\u00a0\u00a0\u00a0 Haller, MMag. Dr. Albrecht: Urheberrecht \u2013 30 h\u00e4ufig gestellte Fragen (FAQ) samt Antworten und einer kleinen Check-Liste, verfasst i.A. des BMBWK[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] FAQ H\u00e4ufig gestellte Fragen [\/vc_column_text][vc_tta_accordion style=&#8220;modern&#8220; spacing=&#8220;1&#8243; gap=&#8220;30&#8243; active_section=&#8220;1&#8243;][vc_tta_section title=&#8220;Wie kann ich mein Werk sch\u00fctzen lassen?&#8220; tab_id=&#8220;1544093907798-4003036e-b589&#8243;][vc_column_text]Bereits mit ihrem Entstehen \u2013 also bei ihrer Schaffung \u2013 sind Werke durch das Urheberrechtsgesetz gesch\u00fctzt. Eine eigene Registrierung oder Anmeldung der Werke &#8230;<\/p>\n<a href=\"https:\/\/ifpi.at\/faq\/\">mehr<\/a>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-28","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>FAQ - IFPI Austria - Verband der \u00f6sterreichischen Musikwirtschaft<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Der Verband der \u00f6sterreichischen Musikwirtschaft \u2013 IFPI Austria; Administrator Grassinger Andreas\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/ifpi.at\/faq\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"FAQ - IFPI Austria - Verband der \u00f6sterreichischen Musikwirtschaft\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Der Verband der \u00f6sterreichischen Musikwirtschaft \u2013 IFPI Austria; 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